In der Genehmigung vom 11.10.2010 heißt es hierzu:
„Sprengungen im Steinbruch sind montags bis freitags in der Zeit zwischen 09:00 und 12:00 Uhr durchzuführen. Ausnahmen davon sind mit der Genehmigungsbehörde im Vorfeld abzustimmen.“
Anwohner mussten allerdings feststellen, dass die Sprengungen regelmäßig auch weit nach 12:00 Uhr durchgeführt wurden und informierten "Pro Schneeberg" über diesen Sachverhalt.
Wir informierten des Gewerbeaufsichtsamt als Aufsichtsbehörde und erbitten Klarstellung. Daraufhin erhielten wir mit Schreiben vom 27.06.2011 folgende Antwort:
"Der Steinbruchbetreiber, die Firma [....] war der Meinung, dass die Sprengungen die im alten Bereich durchgeführt werden nicht von der Abbaugenehmigung vom 11.10.2010 erfasst sind.
Bei einer Besprechung und Überprüfung der Sprengungen wurde durch uns auf die Bestimmungen, insbesondere auf die von Ihnen beanstandenten Punkte hingewiesen.
Die Firma wird sich zukünftig an die in dem Genehmigungsbescheid von 11.10.2010 gemachten Auflagen halten."
Pro Schneeberg begrüßt die Antwort des Amtes auf unser Schreiben und die damit verbundene Verbesserung für Anwohner und Bürger unserer Gemeinde.