Im Antrag des Steinbruchbetreibers vom 01.02. 2009 war ausdrücklich von maximal 169 LKW-Fahrbewegungen in den Betriebszeiten 7:00Uhr bis 16:30 Uhr ausgegangen worden.
Das Regierungspräsidium Karlsruhe ging in den Jahren 2006 und 2008 sogar nur von 145 LKW-Fahrbewegungen aus.
Am 10. März 2010 zählte unsere Bürgerinitiative 300 LKW-Fahrbewegungen und übergab diese Daten mit eidesstattlichen Versicherungen der Zähler an das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis.
In der Drucksache 14/4350 des Landtages Baden-Württemberg heißt es hierzu:
„Seitens der Genehmigungsbehörde wurde veranlasst, dass die Firma [....] sowohl im Genehmigungsantrag als auch in der Emissions- und Immissionsprognose neben der Mittelwertbetrachtung mit 169 Fahrbewegungen ergänzend auch eine Maximalbetrachtung der täglichen Fahrbewegungen von und zum Betriebsgelände vornimmt und dass die Diskrepanz zwischen Angaben im Antrag und der Emissions- und Immissionsprognose beseitigt werden. Bei der für die Einhaltung der Grenzwerte maßgeblichen Maximalbetrachtung wird nunmehr von 320 Fahrbewegungen ausgegangen.“