Am 11.10.2010 erteilte das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis dem Betreiber des Steinbruches die Genehmigung den bereits in Betrieb befindlichen Steinbruch um ca. 8,77Hektar (87700 m²) zu erweitern und damit, wie es weiter heißt, wesentlich zu ändern.
Die Genehmigung wurde nach Maßgabe der vom Steinbruchbetreiber eingereichten Pläne, Gutachten und Beschreibungen erteilt.
Das Amt selbst lies, soweit wir wissen, keine Gutachten erstellen.
Der Steinbruchbetreiber muss laut Genehmigung bestimmte Nebenbestimmungen erfüllen.
Diese und weitere Aspekte aus der Genehmigung sowie Fakten rund um das Thema wollen wir hier darstellen.
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